INFORMATIONEN FÜR NICB MITGLIEDER UND GÄSTE

BNetzA PLANT ÄNDERUNG DER 
ALLGEMEINZUTEILUNG FÜR FREENET

Wie die Bundesnetzagentur in Ihrem Amtsblatt 21 / 2024 vom 30.10.2024 veröffentlicht soll die bestehende Allgemeinzuteilung aus dem Jahr 2019 konkretisiert werden. Die aktuelle „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“ legt hauptsächlich die zugeteilten Frequenzen der Freenet-Kanäle fest. Ebenso wird die Sendeleistung auf 1W, in einem Abstand von <= 10Km zu Belgien und Polen auf 0,5W begrenzt.
Bei Störungen im Nachbarland sind weitere Einschräkungen möglich. Der Betrieb ist, wie überall im "Jedermann-Funk" nur mit zugelassenen Geräten erlaubt.

In Zukunft sollen einige Regelungen konkreter werden. Objektiv betrachtet wird der Betrieb nicht weiter eingeschränkt. Die bereits bestehenden Einschränkungen werden aber näher Beschrieben. So soll es in der neuen Allgemeinverfügung z.B. in Zukunft wie folgt lauten (Zitat): 

"Die Amtsblattverfügung Vfg. 60/2019, „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 9/2029 vom 15. Mai 2019, wird aufgehoben. Zugeteilt wird die Frequenznutzung für Handsprechfunkgeräte, die ortsunabhängig betrieben werden und in Form, Größe und Gewicht so gestaltet sind, dass sie im Betrieb in der Hand gehalten oder am Körper getragen werden können. Diese Handsprechfunkgeräte dienen der Sprachkommunikation auf den allgemeinzugeteilten Frequenzen mit kurzer Reichweite und geringer Beeinflussung für möglichst viele Nutzer, wobei der Rufaufbau ausschließlich manuell eingeleitet wird. Nicht zugelassen sind somit ortsfeste Funkstellen sowie ein automatischer Funkbetrieb und/oder Daueraussendungen."

Auch die Bauart und Beschaffenheit der Handfunkgeräte und Antennen wird näher Beschrieben (Zitat):

"Handsprechfunkgerät

Die Handsprechfunkgeräte sind nur im Peer-To-Peer-Modus mit geringer Reichweite zu betreiben. Sie dürfen weder als Teil eines Infrastrukturnetzes (z. B. Internetanbindung) noch als Repeater oder  Relais verwendet werden. Die in der Hand oder am Körper getragenen Handsprechfunkgeräte sind manuell zu bedienen. 

Antenne 

Zulässig sind Handsprechfunkgeräte mit fest verbauter Antenne oder Wechselantennen am Antennenanschluss des Gerätes. Ein Anbringen externer, über Koaxialkabel angeschlossener Antennen, ist nicht zulässig."

Die geplanten Änderungen machen Hoffnungen auf eine Ausweitung des Freenets als Ergänzung des CB-Funks im 11m-Band z.B. auch im Bürger-Notfunk zunichte. In Anwenderkreisen hatte man auf mehr Kanäle und vielleicht auch auf eine höhere Sendeleistung gehofft. Der Betrieb von Gateways in andere Funkanwendungen würde mit der Neuerung ausdrücklich verboten. Das Gleiche gilt dann auch für die Nutzung externer Antennen, an exponierten Stellen (z.B. auf dem Dach), vielleicht sogar mit Antennengewinn.

Aktuell liegt die geplante Änderung im Entwurf im Amtsblatt 21 / 2024 vor und kann unter dem Link im Original eingesehen werden. Gegen (oder für) die geplante Änderung sind Stellungnahmen interessierter Kreise möglich. 

Kommentar (DNI 444 - Martin)
"Hoffen wir, dass die Hersteller und Importeure von Funkgeräten ein großes Interesse am weiteren Verkauf von Freenet-Geräten im Funk-Einzelhandel haben. Wenn die geplante Änderung kommt, finden wir die Geräte sonst demnächst neben der Barbie-Puppe und dem Technik-Baukasten im Spielzeugregal. :(. Für den Bürger-Notfunk sollte man den Freenet-Bereich als Ergänzung eher aufwerten und aufweiten als Einschränkungen zu konkretisieren."


DIE NICB HAT EINEN NEUEN FUNKAMATEUR

Wir dürfen unserem Mitglied Christoph (13 DNI 436) aus Asbach im Westerwald (RP) zur bestandenen Amateurfunkprüfung gratulieren. Christoph war am 20.04.2024 in Dortmund zur Lizenzprüfung. Wir wünschen Christoph viele interessante QSO und 73. Sein Rufzeichen ist DO2DNI.

Herzlichen Glückwunsch Christoph!


DARC VERÖFFENTLICHT WEBSEITE UND 
APPS MIT AKTUELLEN PRÜFUNGFRAGEN

Der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) hat unterschiedliche Medien zum Lernen für die Prüfung zur Amateurfunklizenz veröffentlicht. Auf der Webseite 50Ohm.de können die Inhalte erlernt werden. 

Außerdem wurden eine Android-App veröffentlicht, die im Google Playstore heruntergeladen werden kann:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.darc.fuenfizigohm&pcampaignid=web_share

Selbstverständlich gibt es auch eine iOS-App, die im App-Store von Apple heruntergeladen werde kann:

https://apps.apple.com/de/app/50ohm/id6474642114


NEUER FUNKAMATEUR IN DER NICB

Heute gratulieren wir unserem Mitglied Sven (13 DNI 431). Ganz heimlich hat er am 13.01.2024 die Prüfung zur Amateurfunklizenz Klasse E bei der Bundesnetzagentur abgelegt. Er bekam das Rufzeichen DO1DNI. 

Herzlichen Glückwunsch Sven!


BUNDESNETZAGENTUR VERÖFFENTLICHT NEUEN FRAGENKATALOG UND NEUREGELUNG ZUR AMATEURFUNKPRÜFUNG

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Webseite den Entwurf zur Neuregelung der Amateurfunkprüfung sowie die neuen Fragenkataloge veröffentlicht. Die Neuregelungen sollen am 24.06.2023 kurz vor der Ham-Radio in Friedrichshafen in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten was die zukünftigen Funkamateure bzw. die Prüflingen sagen, ob es schwerer oder leichetr wird. Fest steht es wird anders, es wird neu. 

Aktuelle Informationen 

Fragenkatalog



CB-DX AUS DEM "RUHRPOTT" NACH WIEN


Ein wenig aktueller, ein Youtube-Video mit einer DX-Verbindung unseres NICB-Mitglieds Sven (DNI 431) aus dem "Ruhrpott" nach Wien.


UPDATE: DEUTSCHER ARBEITSKREIS FÜR CB- UND NOTFUNK (e.V.) – DAKfCBNF – GIBT ES IHN NOCH?

Wenn man DAKfCBNF „googelt“ stößt man unweigerliche auf ‚Wikipedia“. Der ‚freien Enzyklopädie‘ zufolge ist der DAKfCBNF (Zitat): „…nach eigener Darstellung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 9/2274, Punkt 7) im Jahre 1982 gegründet worden.“ (Zitat Wikipedia ENDE).
Such man nun nach dieser Bundestagsdrucksache, so wird man tatsächlich fündig und kann lesen: „Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 

(…)

7. den CB-Funkern zu empfehlen, sich in einem Arbeitskreis zusammenzuschließen, damit sie künftig selbst mit dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen über Regelungen des CB-Funks Gespräche führen können. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wird gebeten, sich für solche Gespräche zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, möglichst bald entsprechende neue Regelungen herauszugeben. Dabei sind auch die Interessen der Rundfunk- und Fernsehteilnehmer zu berücksichtigen.

Bonn, den 8. Dezember 1982“


Das ist selbstverständlich noch kein Beschluss, sondern nur eine Vorlage. Egal! Das ist Vergangenheit.

UPDATE: So es gibt neue Erkenntnisse, nämlich keine. Schriftliche Anfragen per Post an die im Internnet zuletzt gefundenen Vortsnadmitglieder kamen als unzustellbar zurück. In einem Fall haben sich Angehörige gemeldet, die keine Informationen dazu hatten. 

Es ist also, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, davon auszugehen, dass es den DAKfCBNF e.V. nicht mehr gibt.

Ob mit oder ohne DAKfCBNF e.V.: Unser gemeinsames Hobby ist unterhaltsam und wichtig.

Die NICB wird als Interessenvertretung weiterhin die bekannten "DNI xxx" Rufzeichen vergeben. Diese werden dann mit dem Vornamen auf der Webseite veröffentlicht. Wir haben uns innerhalb der Leitung darauf verständigt, dass bei DX-Verbindungen die CB-Länderkennung für Deutschland, die 13, vorangestellt werden sollte. Für mich wäre das dann die "1 3 D N I 4 4 4".

Martin

DNI444 (DL4MTR)


70 JAHRE > FUNKAMATEUR < MAGAZIN FÜR AMATEURFUNK 

70 Jahre FUNKAMATEUR
2022-10-23

Titelbild FA 2/1955

Heute, am 23. Oktober, ist es so weit: 70 Jahre FUNKAMATEUR, davon inzwischen fast die Hälfte als gesamtdeutsche Zeitschrift. Eine lange Zeit, in der sich die Technik, mit der wir uns befassen, rasant verändert hat. Auch in der Herstellung und der redaktionellen Arbeit ist es kaum noch so, wie es früher war.
Zu unserem Selbstverständnis als Dienstleister gehört, dass wir nicht nur ein ansprechendes Magazin publizieren, sondern unseren Lesern einen möglichst umfassenden Service bieten. Da ist zunächst einmal der Druck von QSL-Karten zu nennen. Als der nach wie vor größte deutsche Anbieter qualitativ hochwertiger QSL-Karten haben wir über die Jahre zudem eine stattliche Zahl von DXpeditionen unterstützt.
Des Weiteren führen wir ein außerordentlich umfangreiches Sortiment an funkspezifischer Fachliteratur aus dem In- und Ausland. Zudem hat es sich gezeigt, dass es für Leser, die eine Schaltung aus dem FA nachbauen möchten, zunehmend schwieriger wird, an die erforderlichen Bauelemente zu kommen. Diesem Umstand Rechnung tragend, haben wir das Bauelementeangebot wesentlich erweitert, jede Menge Platinen fertigen lassen und zahlreiche Bausätze aufgelegt.
Aber wie geht es weiter? Die Zukunft sieht Verleger und Herausgeber Knut Theurich, DG0ZB, in der Überführung in eine Genossenschaft, an der sich Mitarbeiter, Leser, Autoren und alle anderen, die am Fortbestand des FUNKAMATEUR und der sonstigen Geschäftsfelder interessiert sind, beteiligen können. Die Idee erfährt allgemein große Zustimmung; das Gründungsteam steht und die Satzung wird erarbeitet, sodass die Gründung noch in diesem Jahr erfolgen kann.

Red FA/-rd

Literatur zu diesem Thema:
• Redaktion FUNKAMATEUR: 70 Jahre FUNKAMATEUR – 30 Jahre Service für unsere Leser.
FUNKAMATEUR 71 (2022) H. 10, S. 770–773; im Onlineshop erhältlich

• Hegewald, W., DL2RD; Petermann, B., DJ1TO: 60 Jahre FA – 23 Jahre unabhängig.
FUNKAMATEUR 61 (2012) H. 10, S. 1024–1027


WELCHE DINGE SIND FÜR EINEN ERFOLGREICHEN SWL WICHTIG

01. Es ist unbedingt ein im internationalen Amateurfunk gültiges SWL-Zertifikat (Empfangskennzeichen) vom
DARC oder einem anderen internationalen Radioclub nötig.
Beim DARC ist dafür eine SWL-Prüfung in einem Ortsverband vorgeschrieben, der Mitgliedsbeitrag beträgt
momentan jährlich 105,00 € und das Empfangskennzeichen verliert seine Gültigkeit beim Austritt aus dem
DARC.
Vom SWARL Call sign Desk (Ukraine) zum Beispiel gilt dieses Zertifikat auf Lebzeiten und ist kostenlos.

02. Das Vorhandensein eines HF- Receiver (RX) zum Empfang der Amateurfunkbänder oder eines PC zur
Nutzung der verschiedensten WebSDR Angebote.

03. Software für die Dekodierung der verschiedenen, digitalen Modulationsarten und zur Steuerung des RX.

04. Die Mitgliedschaft bei e-QSL (derzeit 30,00 $ Mitgliedsbeitrag jährlich) oder ähnlichem, um sich die Kos-
ten für einen langwierigen Postversand zu ersparen.

05. Eine kostenlose Mitgliedschaft im European Phase Shift Keying Club (EPC) wäre für die Beantragung
von internationalen Diplomen dann auch sehr hilfreich.

Siehe auch SWL AKTIV (Startseite) Jürgen / DL0016SWL


AMATEURFUNKVERORDNUNG WIRD NOVELLIERT (08.09.2022)

Heute hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt, die einige Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird. Der Vorsitzende des DARC e. V. und des Runden Tisch Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG zeigte sich erfreut: „Die neue Verordnung setzt langjährige Forderungen des DARC und des Runden Tisch Amateurfunk um. Zukünftig wird der Remote-Betrieb endlich erlaubt sein. Ebenso hat das Ministerium unsere seit 2008 bestehende Forderung nach einer Einsteigerklasse umgesetzt.
Damit wird der Einstieg in den Amateurfunk deutlich vereinfacht.“ Während die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden, konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer maximalen Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. "Die neue Einstiegsklasse soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk bieten" erläutert Vorstandsmitglied Ronny Jerke, DG2RON. Das gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht eingeschränkt, somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.

Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und Vorschriften enthält. Anschließend kann die technische Prüfung der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden.

„Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Fragestellungen nicht wiederholen, d. h. Inhalte die bereits in einer niedrigeren Klasse geprüft wurden, spielen in der Prüfung für eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag abzulegen.“ so der AJW-Referatsleiter Dr. Matthias Jung, DL9MJ.

Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird. Stattdessen wird durch Voranstellen des Prefixes „DN/“ aus jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.

Der RTA hat nun 4 Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu kommentieren. Der Vorstand und die Referate des DARC haben bereits mit einer genauen Prüfung des Verordnungstexts begonnen und werden zeitnah berichten.

Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kann unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html nachgelesen werden. Der Pressemitteilung anhängend ist ein Entwurf zur zweiten Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung. Diesen findet man als PDF-Datei unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html.

+++ Nachtrag vom 8.9.22/10:30 Uhr

Aufgrund vieler Fragen zum Thema Sendeleistung im Bereich 50,0–50,4 MHz hier eine Klarstellung: Aktuell gilt bis Ende des Jahres die Regelung max. 100 W PEP für Klasse E und max. 750 W PEP für Klasse A. Daran wird sich bis zum 31.12. auch nichts ändern.
In Gesprächen mit dem Primärnutzer streben der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und das Referat Frequenzmanagement des DARC an, diese jeweils befristeten Erlaubnisse in einen Dauerzustand zu überführen. Wegen Covid-bedingter Einschränkungen beim Personaleinsatz, insbesondere bei Feldstärkemessungen unter verschiedenen Ausbreitungsparametern wie etwa Sporadic-E, ist nicht davon auszugehen, dass vor Verabschiedung der neuen DV AFuG hierzu abschließend entschieden wird. Das Einverständnis des Primärnutzers vorausgesetzt, wird es also zumindest 2023 noch einmal bei einer befristeten Duldung bleiben. Für den praktischen Betrieb hat das letztendlich keine Auswirkungen.

Dipl.-Ing. Bernd Mischlewski, DF2ZC
DARC Referent Frequenzmanagement

WAS BEDEUTET QRP UND WAS SOLLTE MAN DARÜBER WISSEN ?

             


             



WAS BEDEUTET DIE GEWINNANGABE VON ANTENNEN ?

             
Der Antennengewinn ist die Angabe der idealerweise abgegebenen Strahlungsleistung einer bestimmten Antenne. Diese Angabe bezieht sich auf das Verhältnis zwischen ihrem Wirkungsgrad gegenüber einer theoretisch verlustlosen Bezugsantenne, die definitionsgemäß einen Gewinn von 0 dB hat. Selbstverständlich muss bei diesen Daten dann der Typ der Bezugsantenne angegeben werden. Wird der Antennengewinn in Bezug auf den Isotropstrahler angegeben, schreibt man als Einheit dBi (isotrop), bei Angabe des Wertes in Bezug auf eine Antenne des Typs λ/2-Dipol schreibt man dBd (Dipol).
Währen in der Vergangenheit dieser Wert oft noch in dBd angegeben wurde, verwendet man heute beinahe ausschließlich den Wert dBi. Das ist nicht nur aus Sicht der Antennenhersteller verständlich, den der Antennengewinn einer Marconi Antennen beträgt 0 dBi während ein Hertzscher Dipol immerhin 1,76 dBi aufweisen kann. Höhere Gewinnangaben fördern natürlich die Verkaufszahlen. Das den Angaben der Hersteller in dieser Richtung allerdings nicht immer Glauben geschenkt werden sollte, hat die Praxis leider zu oft bewiesen. 

             
Juergen / DNI 400

DER 9. UND LETZTE FUNK- UND TECHNIKFLOHMARKT ROSTOCK 


Das war der 9. Funk - und Technikfloh - markt in der Societät maritim Rostock e.V. im ehemaligen Schifffahrtsmuseum. Der Veranstalter war diesmal mit der Besucherzahl zufrieden und so konnten auch wir Funkfreunde, die unseren Gemeinschaftsstand der NICB - Deutschland und des DARC Ortsverbandes V06 am Sonntag betreuten, uns über Interesse und Kauflust nicht beklagen. Entgegen etlicher angenehmer Gespräche mit lange bekannten Funkfreunden, hielt sich die Anzahl der Besucher des DARC Ortsverbandes V06 leider in Grenzen. So waren wir sehr erfreut, als sich wenigstens Hans-Jürgen (DF7TT) dann doch längere Zeit an unserem Stand aufhielt.



NICB Direktion

BEI UNSERER FÄHRFAHRT AM 27.10. 2019 PASSTE EIGENTLICH ALLES

FÄHRFAHRT DER NICB & DES OV06

Da waren wir Organisatoren unserer diesjährigen Gedserfahrt doch sehr überrascht. MIt solch einem Interesse hatten wir dann doch nicht gerechnet. Auch das Wetter zeigte sich trotz gegenteiliger Vorhersage von seiner besten Seite. Es passte diesmal wirklich alles und das wirkte sich natürlich auch auf die allgemeine Stimmung aus. Neben dem persönlichen Kennenlernen gingen die Gesprächsthemen von funktechnischer Fachsimpelei über konkrete Fragen zur Amateurfunkprüfung bis hin zu Erinnerungen an vergangene Jahre und Begebenheiten. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen lizenzierten und nicht lizenzierten Funkfreunden sowie deren XYL’s, die gemeinsam mit uns zum guten Gelingen dieser NICB Jahresabschlussfahrt beigetragen haben. Dank auch an Thomas (Mecki 2) für das Organisieren kostenfreier Parkplätze.  

NICB Direktion


BNetzA Vfg. 60/2019  > 1 WATT ERP AUF FREENET <

Für Freenet waren ursprünglich nur drei Kanäle im 12,5-kHz-Raster freigegeben. Im Januar 2007 wurde die Kanalzahl auf sechs Kanäle erhöht. Seit dem 23. November 2016 dürfen diese sechs Kanäle neben der herkömmlichen analogen Sprachübertragung auch für digitale Sprachübertragung genutzt werden. Des Weiteren ist seitdem im selben Frequenzraum auf zwölf neu geschaffenen Kanälen im Bereich von 149,021875 MHz bis 149,115625 MHz digitaler Sprechfunk im 6,25-kHz-Raster zulässig.[1]
Mit der Amtsblattverfügung Nr. 60/2019[2] hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet-Funk angepasst. So wurde die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 0,5 Watt auf 1 Watt erhöht. Das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m wurde aufgehoben. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind jedoch weiterhin lediglich 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet. (Quelle WIKIPEDIA) 

BNetzA Vfg. 60/2019[2]

 
NICB Direktion


NATIONALE UND INTERNATIONALE NOTFUNKFREQUENZEN

International

IARU-Region 1: 3760 kHz, 7110 kHz
IARU-Region 2: 3750 oder 3895 kHz, 7060 kHz, 7240 oder 7290 kHz
IARU Region 3: 3600 kHz, 7110 kHz
Weltweit : 14300 kHz, 18160 kHz, 21360 kHz

National

3643 kHz (Notfunkspruch und Notfunkrunden)
433.500 MHz (Anruf international)


Quelle / CQDL



FUNKANWENDUNGEN MIT ALLGEMEINZULASSUNG

CB - Funk (10 KHz Raster / 1.8 kHz Hub) in der BRD seit dem 01.07.1975

Anmelde - und Gebührenfreie Geräte
Frequernzbereich 26.560 - 27.410 MHz
Kanal 01 - 80 FM  4,0  Watt ERP (nur in Deutschland)
Kanal 01 - 40 AM, FM + DSB  4,0 Watt ERP Europaweit
Kanal 01 - 40 SSB 12,0 Watt ERP Europaweit
 
 
FreeNet Funk (12. 5 und 6.25 KHz Raster / 2.5 kHz Hub) nur in Deutschland seit 25.07.1996
 
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2026)
Frequenzbereich 149.01875 - 149.11875 MHz
Kanal 01 - 06 analoge Frequenznutzung 1000 mW ERP
Kanal 01 - 18 digitale Frequenznutzung 1000 mW ERP 
 
 
LPD Funk (12.5 oder 25 KHz Raster / 2.5 oder 4.8 kHz Hub) in Deutschland seit 1995
 
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2028)
Frequenzbereich 433.050 - 434.790 MHz
Kanal 01 - 68 / 10 mW ERP (Handfunkgeräten mit integrierter Antenne)
 
 
PMR / DMR Funk (12.5 und 6.25 KHz Raster / 2.3 kHz Hub) in Deutschland seit dem 03.11.1999
 
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2022)
Frequenzbereich (446.000 - 446.200 MHz)
Kanal 01 - 16 analoge Frequenznutzung 500 mW ERP 
Kanal 01 – 48 digitale Frequenznutzung 500 mW ERP  
 

Alle Angaben ohne Gewähr !
 
NICB Direktion

<  zurück zur Startseite