INFORMATIONEN FÜR NICB MITGLIEDER UND GÄSTE

RUFZEICHEN FÜR CB-FUNK, FREENET, PMR

Aus gegebenen Anlass möchte ich hier mal das Thema Rufzeichen im Jedermann-Funk (CB, Freenet, PMR446) aufgreifen. Im Amateurfunkdienst werden die Rufzeichen nach bestandener Lizenzprüfung, auf Antrag von der BNetzA, vergeben. Diese umfassen ein Präfix beginnend mit D z.B. DL, DO, ... einer Ziffer und einer 2-3stelligen Buchstabenfolge. Diese Rufzeichen sind amtlich vergeben und eindeutig nachverfolgbar. Sie dürfen nur im Amateufunkdienst verwendet werden. Eine Verwendung im Jedermannfunkbetrieb ist nicht zulässig.

Für den Jedermann-Funk gibt es keine amtlichen Rufzeichen und auch keine zentrale Vergabestelle. Es gibt keine Vorgaben wie ein Rufzeichen auszusehen hat. Viele Funker haben sich sogenannte Skips zugelegt: Appollo 1, Adler72, Dirtywater. CB-Funk-Clubs, Vereine oder -Interessensgruppen vergeben Rufzeichen, die ein Kürzel für den Namen der Verinigung enthalten. Für die NICB ist das DNI, gefolgt von drei Ziffern. Mein Rufzeichen ist somit DNI444. Darüber führen die Gruppen in der Regel Listen über die vergebenen Rufzeichen und veröffentlichen die vergebenen Rufzeichen auf Ihren Internetseiten. 

Für den internationalen Funkbetrieb empfiehlt es sich die Natinalkennung (Division) als Präfix voranzustellen. Für Deutschland wäre das die 13 oder eins-drei. Italien z.B. hat die 01. Mein DX-Rufzeichen ist also "eins-drei-delta-november-india-vier-vier-vier" oder besser "one-three-delta-november-india-four-four-four".

Ältere von der NICB vergebene Rufzeichen die z.B. das AB, AC, ... enthalten können selbstverständlich weiter verwendet werden. Damit wird man ggf. in CB-Funk-Kreisen ja auch wiedererkannt. 

Die Verwendung von Rufzeichen mit zweistelliger Buchstabenfolge beginnend mit D, insbesondere DA-DR, bzw. Rufzeichen die Amateurfunk-Rufzeichen ähneln kann zu Missverständnissen führen und sollte unbedingt vermieden werden.

Martin - DNI444 (DL4MTR)



BNetzA PLANT ÄNDERUNG DER 
ALLGEMEINZUTEILUNG FÜR FREENET

Wie die Bundesnetzagentur in Ihrem Amtsblatt 21 / 2024 vom 30.10.2024 veröffentlicht soll die bestehende Allgemeinzuteilung aus dem Jahr 2019 konkretisiert werden. Die aktuelle „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“ legt hauptsächlich die zugeteilten Frequenzen der Freenet-Kanäle fest. Ebenso wird die Sendeleistung auf 1W, in einem Abstand von <= 10Km zu Belgien und Polen auf 0,5W begrenzt.
Bei Störungen im Nachbarland sind weitere Einschräkungen möglich. Der Betrieb ist, wie überall im "Jedermann-Funk" nur mit zugelassenen Geräten erlaubt.

In Zukunft sollen einige Regelungen konkreter werden. Objektiv betrachtet wird der Betrieb nicht weiter eingeschränkt. Die bereits bestehenden Einschränkungen werden aber näher Beschrieben. So soll es in der neuen Allgemeinverfügung z.B. in Zukunft wie folgt lauten (Zitat): 

"Die Amtsblattverfügung Vfg. 60/2019, „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 9/2029 vom 15. Mai 2019, wird aufgehoben. Zugeteilt wird die Frequenznutzung für Handsprechfunkgeräte, die ortsunabhängig betrieben werden und in Form, Größe und Gewicht so gestaltet sind, dass sie im Betrieb in der Hand gehalten oder am Körper getragen werden können. Diese Handsprechfunkgeräte dienen der Sprachkommunikation auf den allgemeinzugeteilten Frequenzen mit kurzer Reichweite und geringer Beeinflussung für möglichst viele Nutzer, wobei der Rufaufbau ausschließlich manuell eingeleitet wird. Nicht zugelassen sind somit ortsfeste Funkstellen sowie ein automatischer Funkbetrieb und/oder Daueraussendungen."

Auch die Bauart und Beschaffenheit der Handfunkgeräte und Antennen wird näher Beschrieben (Zitat):

"Handsprechfunkgerät

Die Handsprechfunkgeräte sind nur im Peer-To-Peer-Modus mit geringer Reichweite zu betreiben. Sie dürfen weder als Teil eines Infrastrukturnetzes (z. B. Internetanbindung) noch als Repeater oder  Relais verwendet werden. Die in der Hand oder am Körper getragenen Handsprechfunkgeräte sind manuell zu bedienen. 

Antenne 

Zulässig sind Handsprechfunkgeräte mit fest verbauter Antenne oder Wechselantennen am Antennenanschluss des Gerätes. Ein Anbringen externer, über Koaxialkabel angeschlossener Antennen, ist nicht zulässig."

Die geplanten Änderungen machen Hoffnungen auf eine Ausweitung des Freenets als Ergänzung des CB-Funks im 11m-Band z.B. auch im Bürger-Notfunk zunichte. In Anwenderkreisen hatte man auf mehr Kanäle und vielleicht auch auf eine höhere Sendeleistung gehofft. Der Betrieb von Gateways in andere Funkanwendungen würde mit der Neuerung ausdrücklich verboten. Das Gleiche gilt dann auch für die Nutzung externer Antennen, an exponierten Stellen (z.B. auf dem Dach), vielleicht sogar mit Antennengewinn.

Aktuell liegt die geplante Änderung im Entwurf im Amtsblatt 21 / 2024 vor und kann unter dem Link im Original eingesehen werden. Gegen (oder für) die geplante Änderung sind Stellungnahmen interessierter Kreise möglich. 

Kommentar (DNI 444 - Martin)
"Hoffen wir, dass die Hersteller und Importeure von Funkgeräten ein großes Interesse am weiteren Verkauf von Freenet-Geräten im Funk-Einzelhandel haben. Wenn die geplante Änderung kommt, finden wir die Geräte sonst demnächst neben der Barbie-Puppe und dem Technik-Baukasten im Spielzeugregal. :(. Für den Bürger-Notfunk sollte man den Freenet-Bereich als Ergänzung eher aufwerten und aufweiten als Einschränkungen zu konkretisieren."


DARC VERÖFFENTLICHT WEBSEITE UND 
APPS MIT AKTUELLEN PRÜFUNGFRAGEN

Der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) hat unterschiedliche Medien zum Lernen für die Prüfung zur Amateurfunklizenz veröffentlicht. Auf der Webseite 50Ohm.de können die Inhalte erlernt werden. 

Außerdem wurden eine Android-App veröffentlicht, die im Google Playstore heruntergeladen werden kann:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.darc.fuenfizigohm&pcampaignid=web_share

Selbstverständlich gibt es auch eine iOS-App, die im App-Store von Apple heruntergeladen werde kann:

https://apps.apple.com/de/app/50ohm/id6474642114


BUNDESNETZAGENTUR VERÖFFENTLICHT NEUEN FRAGENKATALOG UND NEUREGELUNG ZUR AMATEURFUNKPRÜFUNG

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Webseite den Entwurf zur Neuregelung der Amateurfunkprüfung sowie die neuen Fragenkataloge veröffentlicht. Die Neuregelungen sollen am 24.06.2023 kurz vor der Ham-Radio in Friedrichshafen in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten was die zukünftigen Funkamateure bzw. die Prüflingen sagen, ob es schwerer oder leichetr wird. Fest steht es wird anders, es wird neu. 

Aktuelle Informationen 

Fragenkatalog



CB-DX AUS DEM "RUHRPOTT" NACH WIEN


Ein wenig aktueller, ein Youtube-Video mit einer DX-Verbindung unseres NICB-Mitglieds Sven (DNI 431) aus dem "Ruhrpott" nach Wien.


UPDATE: DEUTSCHER ARBEITSKREIS FÜR CB- UND NOTFUNK (e.V.) – DAKfCBNF – GIBT ES IHN NOCH? - NEIN!  (Aktualisiert 05.01.2025)

Nach einigen Nachforschungen können wir heute sagen, dass der DAKfCBNF zusammen mit vielen Aktivitäten m CB-Funk irgendwann eingeschlafen sind. Es lassen sich keine Vereinsstrukturen mehr ermitteln. 

Der CB-Funk im 11m-Band aber auch das Freenet erleben aktuell regional einen Aufschwung. Der DAKfCBNF jedoch nicht. Sobald wir Kenntnis über irgendwelche Aktivitäten im Bereich der Jedermann-Funks haben werden wir diese in unseren Terminkalender aufnehmen.

Die NICB wird als Interessenvertretung weiterhin die bekannten "DNI xxx" Rufzeichen vergeben. Diese werden dann mit dem Vornamen auf der Webseite veröffentlicht. Wir haben uns innerhalb der Leitung darauf verständigt, dass bei DX-Verbindungen die CB-Länderkennung für Deutschland, die 13, vorangestellt werden sollte. Für mich wäre das dann die "1 3 D N I 4 4 4".

Martin

DNI444 (DL4MTR)


70 JAHRE > FUNKAMATEUR < MAGAZIN FÜR AMATEURFUNK 

70 Jahre FUNKAMATEUR
2022-10-23

Titelbild FA 2/1955

Heute, am 23. Oktober, ist es so weit: 70 Jahre FUNKAMATEUR, davon inzwischen fast die Hälfte als gesamtdeutsche Zeitschrift. Eine lange Zeit, in der sich die Technik, mit der wir uns befassen, rasant verändert hat. Auch in der Herstellung und der redaktionellen Arbeit ist es kaum noch so, wie es früher war.
Zu unserem Selbstverständnis als Dienstleister gehört, dass wir nicht nur ein ansprechendes Magazin publizieren, sondern unseren Lesern einen möglichst umfassenden Service bieten. Da ist zunächst einmal der Druck von QSL-Karten zu nennen. Als der nach wie vor größte deutsche Anbieter qualitativ hochwertiger QSL-Karten haben wir über die Jahre zudem eine stattliche Zahl von DXpeditionen unterstützt.
Des Weiteren führen wir ein außerordentlich umfangreiches Sortiment an funkspezifischer Fachliteratur aus dem In- und Ausland. Zudem hat es sich gezeigt, dass es für Leser, die eine Schaltung aus dem FA nachbauen möchten, zunehmend schwieriger wird, an die erforderlichen Bauelemente zu kommen. Diesem Umstand Rechnung tragend, haben wir das Bauelementeangebot wesentlich erweitert, jede Menge Platinen fertigen lassen und zahlreiche Bausätze aufgelegt.
Aber wie geht es weiter? Die Zukunft sieht Verleger und Herausgeber Knut Theurich, DG0ZB, in der Überführung in eine Genossenschaft, an der sich Mitarbeiter, Leser, Autoren und alle anderen, die am Fortbestand des FUNKAMATEUR und der sonstigen Geschäftsfelder interessiert sind, beteiligen können. Die Idee erfährt allgemein große Zustimmung; das Gründungsteam steht und die Satzung wird erarbeitet, sodass die Gründung noch in diesem Jahr erfolgen kann.

Red FA/-rd

Literatur zu diesem Thema:
• Redaktion FUNKAMATEUR: 70 Jahre FUNKAMATEUR – 30 Jahre Service für unsere Leser.
FUNKAMATEUR 71 (2022) H. 10, S. 770–773; im Onlineshop erhältlich

• Hegewald, W., DL2RD; Petermann, B., DJ1TO: 60 Jahre FA – 23 Jahre unabhängig.
FUNKAMATEUR 61 (2012) H. 10, S. 1024–1027


WELCHE DINGE SIND FÜR EINEN ERFOLGREICHEN SWL WICHTIG

01. Es ist unbedingt ein im internationalen Amateurfunk gültiges SWL-Zertifikat (Empfangskennzeichen) vom
DARC oder einem anderen internationalen Radioclub nötig.
Beim DARC ist dafür eine SWL-Prüfung in einem Ortsverband vorgeschrieben, der Mitgliedsbeitrag beträgt
momentan jährlich 105,00 € und das Empfangskennzeichen verliert seine Gültigkeit beim Austritt aus dem
DARC.
Vom SWARL Call sign Desk (Ukraine) zum Beispiel gilt dieses Zertifikat auf Lebzeiten und ist kostenlos.

02. Das Vorhandensein eines HF- Receiver (RX) zum Empfang der Amateurfunkbänder oder eines PC zur
Nutzung der verschiedensten WebSDR Angebote.

03. Software für die Dekodierung der verschiedenen, digitalen Modulationsarten und zur Steuerung des RX.

04. Die Mitgliedschaft bei e-QSL (derzeit 30,00 $ Mitgliedsbeitrag jährlich) oder ähnlichem, um sich die Kos-
ten für einen langwierigen Postversand zu ersparen.

05. Eine kostenlose Mitgliedschaft im European Phase Shift Keying Club (EPC) wäre für die Beantragung
von internationalen Diplomen dann auch sehr hilfreich.

Siehe auch SWL AKTIV (Startseite) Jürgen / DL0016SWL


WAS BEDEUTET QRP UND WAS SOLLTE MAN DARÜBER WISSEN ?

             


             



WAS BEDEUTET DIE GEWINNANGABE VON ANTENNEN ?

             
Der Antennengewinn ist die Angabe der idealerweise abgegebenen Strahlungsleistung einer bestimmten Antenne. Diese Angabe bezieht sich auf das Verhältnis zwischen ihrem Wirkungsgrad gegenüber einer theoretisch verlustlosen Bezugsantenne, die definitionsgemäß einen Gewinn von 0 dB hat. Selbstverständlich muss bei diesen Daten dann der Typ der Bezugsantenne angegeben werden. Wird der Antennengewinn in Bezug auf den Isotropstrahler angegeben, schreibt man als Einheit dBi (isotrop), bei Angabe des Wertes in Bezug auf eine Antenne des Typs λ/2-Dipol schreibt man dBd (Dipol).
Währen in der Vergangenheit dieser Wert oft noch in dBd angegeben wurde, verwendet man heute beinahe ausschließlich den Wert dBi. Das ist nicht nur aus Sicht der Antennenhersteller verständlich, den der Antennengewinn einer Marconi Antennen beträgt 0 dBi während ein Hertzscher Dipol immerhin 1,76 dBi aufweisen kann. Höhere Gewinnangaben fördern natürlich die Verkaufszahlen. Das den Angaben der Hersteller in dieser Richtung allerdings nicht immer Glauben geschenkt werden sollte, hat die Praxis leider zu oft bewiesen. 

             
Juergen / DNI 400

DER 9. UND LETZTE FUNK- UND TECHNIKFLOHMARKT ROSTOCK 


Das war der 9. Funk - und Technikfloh - markt in der Societät maritim Rostock e.V. im ehemaligen Schifffahrtsmuseum. Der Veranstalter war diesmal mit der Besucherzahl zufrieden und so konnten auch wir Funkfreunde, die unseren Gemeinschaftsstand der NICB - Deutschland und des DARC Ortsverbandes V06 am Sonntag betreuten, uns über Interesse und Kauflust nicht beklagen. Entgegen etlicher angenehmer Gespräche mit lange bekannten Funkfreunden, hielt sich die Anzahl der Besucher des DARC Ortsverbandes V06 leider in Grenzen. So waren wir sehr erfreut, als sich wenigstens Hans-Jürgen (DF7TT) dann doch längere Zeit an unserem Stand aufhielt.



NICB Direktion

BEI UNSERER FÄHRFAHRT AM 27.10. 2019 PASSTE EIGENTLICH ALLES

FÄHRFAHRT DER NICB & DES OV06

Da waren wir Organisatoren unserer diesjährigen Gedserfahrt doch sehr überrascht. MIt solch einem Interesse hatten wir dann doch nicht gerechnet. Auch das Wetter zeigte sich trotz gegenteiliger Vorhersage von seiner besten Seite. Es passte diesmal wirklich alles und das wirkte sich natürlich auch auf die allgemeine Stimmung aus. Neben dem persönlichen Kennenlernen gingen die Gesprächsthemen von funktechnischer Fachsimpelei über konkrete Fragen zur Amateurfunkprüfung bis hin zu Erinnerungen an vergangene Jahre und Begebenheiten. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen lizenzierten und nicht lizenzierten Funkfreunden sowie deren XYL’s, die gemeinsam mit uns zum guten Gelingen dieser NICB Jahresabschlussfahrt beigetragen haben. Dank auch an Thomas (Mecki 2) für das Organisieren kostenfreier Parkplätze.  

NICB Direktion


NATIONALE UND INTERNATIONALE NOTFUNKFREQUENZEN

International

IARU-Region 1: 3760 kHz, 7110 kHz
IARU-Region 2: 3750 oder 3895 kHz, 7060 kHz, 7240 oder 7290 kHz
IARU Region 3: 3600 kHz, 7110 kHz
Weltweit : 14300 kHz, 18160 kHz, 21360 kHz

National

3643 kHz (Notfunkspruch und Notfunkrunden)
433.500 MHz (Anruf international)


Quelle / CQDL



FUNKANWENDUNGEN MIT ALLGEMEINZULASSUNG (Aktualisiert 05.01.2025)

CB - Funk (10 KHz Raster / 1.8 kHz Hub) in der BRD seit dem 01.07.1975

Allgemeinzuteilung CB-Funk

Anmelde - und Gebührenfreie Geräte
Frequernzbereich 26.560 - 27.410 MHz
Kanal 01 - 80 FM  4,0  Watt ERP (nur in Deutschland)
Kanal 01 - 40 AM, FM + DSB  4,0 Watt ERP Europaweit
Kanal 01 - 40 SSB 12,0 Watt ERP Europaweit
 
 
FreeNet Funk (12. 5 und 6.25 KHz Raster / 2.5 kHz Hub) nur in Deutschland seit 25.07.1996 (Vfg. 60/2019)

Allgemeinzuteilung Freenet
 
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (befristete Genehmigung bis 31.12.2029)
Frequenzbereich 149.01875 - 149.11875 MHz
Kanal 01 - 06 analoge Frequenznutzung 1000 mW ERP
Kanal 01 - 18 digitale Frequenznutzung 1000 mW ERP 
 
 
LPD Funk (12.5 oder 25 KHz Raster / 2.5 oder 4.8 kHz Hub) in Deutschland seit 1995 (Vfg. 12/2020)
neu: Short Range Devices (SRD)


Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (befristete Genehmigung bis 31.12.2030)
Frequenzbereich 433.050 - 434.790 MHz
Kanal 01 - 68 / 10 mW ERP (Handfunkgeräten mit integrierter Antenne)
 
 
PMR / DMR Funk (12.5 und 6.25 KHz Raster / 2.3 kHz Hub) in Deutschland seit dem 03.11.1999 (Vfg. 46/2020)


Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (befristete Genehmigung bis 31.12.2030)
Frequenzbereich (446.000 - 446.200 MHz)
Kanal 01 - 16 analoge Frequenznutzung 500 mW ERP 
Kanal 01 – 48 digitale Frequenznutzung 500 mW ERP  
 

Alle Angaben ohne Gewähr !
 
NICB Direktion

<  zurück zur Startseite