SATZUNG DER NATIONALEN INTERESSENGRUPPE FÜR FUNKKOMMUNIKATION
Zehnte Änderung vom 05.02.2021
01. Die NICB ist ein freiwilliger, sich selbst verwaltender Zusammenschluss von Funkfreunden zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen und
Erreichung gemeinsamer Ziele. Die Gruppe will auch allgemeinnützig tätig werden. Der Verwaltungssitz befindet sich in 18209 Bad Doberan
(Mecklenburg - Vorpommern).
01a. Die Vereinsbezeichnung Nationale Interessengruppe CB–Funk wurde am 01.März 2013 in Nationale Interessengruppe für Funkkommunikation
geändert.
02. Mitglied der NICB können alle Bürger der Bundesrepublik ab Vollendung des 14. Lebensjahres werden, die ein besonderes Interesse für das Gebiet
der drahtlosen Kommunikation, deren geschichtliche Entwicklung und die Pflege nationaler oder internationaler Kontakte mittels dieser Technik
haben.
Die Mitgliedschaft in der NICB ist beitragsfrei. Bundesbürger vor der Vollendung des 14. Lebensjahres können ebenfalls aufgenommen werden.
Hier besteht aber eine Mitgliedschaft mit einigen Einschränkungen. Bürger anderer Staaten können in der NICB eine Ehrenmitgliedschaft erhalten.
Die Neuaufnahme von Mitgliedern ist ausschließlich der Direktion vorbehalten.
03. Die Führung der NICB wird auf nationaler Ebene von der Direktion wahrgenommen. Die Direktion setzt sich aus dem leitenden Direktor sowie vier
Bereichsleitern für die jeweiligen Bereiche Verwaltung, Finanzen, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit zusammen. Einer dieser vier Bereichsleiter
fungiert außerdem als stellvertretender Direktor. Die jeweiligen Bereichsleiter werden durch den Direktor berufen, welcher auch seinen
Stellvertreter benennt. Auf lokaler Ebene kann die Führung auf Wunsch auch von einer Sektionsleitung wahrgenommen werden, deren
Vorsitzender durch den Direktor der NICB ernannt wird. Die Direktion ist vorab über Termine und Örtlichkeiten eigenständiger Leitungssitzungen,
Mitgliederversammlungen und anderer Veranstaltungen sowie personeller Veränderungen in der Sektionsleitung zu informieren. Die Einhaltung
der NICB Satzung ist für alle Sektionsleitungen bindend.
04. Jedes Mitglied hat das Recht :
- sich an Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen der Gruppe zu beteiligen und an der freien Erörterung aller Fragen und
Beschlussfassungen sowie deren Durchführung mitzuwirken
- gegen die Berufung einzelner Bereichsleiter in die Direktion begründeten Wiederspruch einzulegen
- von der Leitung Rechenschaft über die Tätigkeit in der Gruppe zu verlangen
- mit allgemeinem Informationsmaterial der Gruppe versorgt zu werden
- jederzeit aus der NICB auszutreten. (Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung finanzieller Art
oder von Sachwerten)
05. Jedes Mitglied hat die Pflicht :
- bei Aktivitäten auf den für die „Nutzung durch die Allgemeinheit“ freigegebenen Frequenzen, das ihm von der NICB zugewiesene Rufzeichen zu
benutzen.
- die Interessen unserer Gruppe zu vertreten und Vereinseigentum zu achten
- sich diszipliniert und höflich bei der Ausübung seines Hobbys zu verhalten und dabei die dafür geltenden Gesetze und Vorschriften zu beachten.
- die Direktion in geeigneter Form und zeitnah von personellen Veränderungen zu unterrichten, die dessen Mitgliedschaft in der NICB betreffen.
Diese Informationspflicht besteht auch bei Neuerwerb einer Amateurfunklizenz oder Änderung der Lizenzklasse.
06. Bei Verstößen gegen diese Satzung oder Beschlüsse der NICB und Verletzungen der Disziplin können folgende Maßnahmen getroffen werden :
Ermahnung, Verweis, öffentliche Rüge oder Ausschluss. Bei Bekanntwerden einer aktiven Mitgliedschaft in verbotenen oder das Ansehen der NICB
schädigender Parteien bzw. Vereinigungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss.
Einspruch gegen Disziplinarmaßnahmen kann innerhalb eines Monats beim Direktor der NICB erfolgen.
07. In Zusammenarbeit mit dem DAKfCBNF hat die Direktion der NICB eine Möglichkeit geschaffen, allen Mitgliedern ein international erkennbares
Funkrufzeichen zu zuweisen. Dieses sind „Rufzeichen für CB - Funkstellen gemäß der Verfügung 3140-1A 3552-1/5 des Bundesministeriums für
Post und Telekommunikation vom 06.04.1995 “. Der NICB spezifische Charakter unserer Rufzeichen bleibt durch die Reservierung einer bestimmten
Rufzeichengruppe erhalten. Um diesen spezifischen Charakter zu garantieren, ist es erforderlich, die Originale der Rufzeichenausweise des
DAKfCBNF bei der Direktion der NICB einzubehalten. An unsere Mitglieder wird weiterhin der bisher übliche NICB-Mitgliedsausweis mit dem
entsprechenden Rufzeichen ausgegeben.
08. Der NICB Direktion mitgeteilte persönliche Daten werden ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft im NICB und der damit
zusammenhängenden Beantragung eines Rufzeichens über den DAKfCBNF genutzt. Innerhalb der NICB sind diese Daten nur den
Direktionsmitgliedern zugänglich. Bei Austritt oder Ausschluss aus der NICB werden alle persönlichen Daten des betreffenden Mitgliedes aus der
Mitgliederliste sowie der Rufzeichenliste des DAKfCBNF gestrichen. Der betreffende Funkfreund ist nach Beendung seiner Mitgliedschaft nicht mehr
berechtigt, das ihm über die NICB zugeteilte Rufzeichen des DAKfCBNF zu benutzen !
09. Änderungen an dieser Satzung erfolgen durch die NICB-Direktion und treten erst nach einer öffentlichen Bekanntgabe sowie der Zustimmung
durch die Mitgliedschaft in Kraft. Als öffentliche Bekanntgabe gilt auch die Veröffentlichung auf der Homepage und die Zustimmung gilt als
erteilt, sofern nicht innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt wurde.
10. Im Falle einer unwiderruflichen Auflösung der Nationalen Interessengruppe für Funkkommunikation wird das Vereinseigentum in geeigneter Form
veräußert. Das gesamte finanzielle Vermögen der NICB wird anschließend an das Michaelwerk Kröpelin, in 18236 Kröpelin, Am Stadtbach 01, in
Form einer Spende übergeben.
10a. Über eine eventuelle Auflösung der NICB-Deutschland entscheiden ausschließlich deren Gründungsmitglieder oder durch diese ermächtigte
Personen. Die Ermächtigung dazu hat in schriftlicher Form zu erfolgen
Direktor der NICB
Sylvio Schulze / DG5SUX
NICB-Leitung
(Stand: 26.01.2023)
Direktor: Sylvio (DG5SUX)
Interessengruppen CEO: Jürgen (DNI 400)
Verwaltung & Öffentlichkeitsarbeit: Martin (DL4MTR) - Mitgliederverwaltung / Homepage
Schriftführer & Rechtsvertreter: Sven (DNI 431) - Schriftverkehr / Rechtsangelegenheiten
Technische Hilfe & Finanzen: Jürgen (DL4JR) - Hilfeleistung PC und Funk / Finanzverwaltung