Satzung der Nationalen Interessengruppe für Funkkommunikation
11. Änderung vom 13.02.2023

01.

Die NICB ist ein freiwilliger, sich selbst verwaltender Zusammenschluss von Funkfreunden zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Die Gruppe will auch allgemeinnützig tätig werden. Der Verwaltungssitz befindet sich in D-65582 Aull (Rheinland-Pfalz).


01a. 
Die Vereinsbezeichnung Nationale Interessengruppe CB–Funk wurde am 01.März 2013 in Nationale
Interessengruppe für Funkkommunikation geändert.

02. 
Mitglied der NICB können alle Bürger der Bundesrepublik ab Vollendung des 14. Lebensjahres werden, die ein
besonderes Interesse für das Gebiet der drahtlosen Kommunikation, deren geschichtliche Entwicklung und die Pflege
nationaler oder internationaler Kontakte mittels dieser Technik haben.
Die Mitgliedschaft in der NICB ist beitragsfrei. Bundesbürger vor der Vollendung des 14. Lebensjahres können ebenfalls
aufgenommen werden. Hier besteht aber eine Mitgliedschaft mit einigen Einschränkungen. Bürger anderer Staaten
können in der NICB eine Ehrenmitgliedschaft erhalten. Die Neuaufnahme von Mitgliedern ist ausschließlich der Direktion
vorbehalten.

03. 
Die Führung der NICB wird auf nationaler Ebene von der Direktion wahrgenommen. Die Direktion setzt sich aus
dem leitenden Direktor sowie vier Bereichsleitern für die jeweiligen Bereiche Verwaltung, Finanzen, Organisation und
Öffentlichkeitsarbeit zusammen. Einer dieser vier Bereichsleiter fungiert außerdem als stellvertretender Direktor. Die
jeweiligen Bereichsleiter werden durch den Direktor berufen, welcher auch seinen Stellvertreter benennt. Auf lokaler Ebene kann die Führung auf Wunsch auch von einer Sektionsleitung wahrgenommen werden, deren Vorsitzender durch den Direktor der NICB ernannt wird. Die Direktion ist vorab über Termine und Örtlichkeiten eigenständiger Leitungssitzungen, Mitgliederversammlungen und anderer Veranstaltungen sowie personeller Veränderungen in der Sek
tionsleitung zu informieren. Die Einhaltung der NICB Satzung ist für alle Sektionsleitungen bindend.

04. 
Jedes Mitglied hat das Recht :
- sich an Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen der Gruppe zu beteiligen und an der freien
   Erörterung aller Fragen und Beschlussfassungen sowie deren Durchführung mitzuwirken
- gegen die Berufung einzelner Bereichsleiter in die Direktion begründeten Wiederspruch einzulegen
- von der Leitung Rechenschaft über ihre Tätigkeit (Jahresplanung, Finanzlage usw.) in der Gruppe zu verlangen
- mit allgemeinem Informationsmaterial der Gruppe versorgt zu werden
- jederzeit aus der NICB auszutreten. (Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rück
   erstattung finanzieller Art oder von Sachwerten)

05. 
Jedes Mitglied hat die Pflicht :
- bei Aktivitäten auf den für die „Nutzung durch die Allgemeinheit“ freigegebenen Frequenzen, das ihm
   von der NICB zugewiesene Rufzeichen zu benutzen.
- die Interessen unserer Gruppe zu vertreten und Vereinseigentum zu achten
- sich diszipliniert und höflich bei der Ausübung seines Hobbys zu verhalten und dabei die dafür
   geltenden Gesetze und Vorschriften zu beachten.
- die Direktion in geeigneter Form und zeitnah von personellen Veränderungen zu unterrichten, die
   dessen Mitgliedschaft in der NICB betreffen. Diese Informationspflicht besteht auch bei Neuerwerb
   einer Amateurfunklizenz oder Änderung der Lizenzklasse.

06.
Bei Verstößen gegen diese Satzung oder Beschlüsse der NICB und Verletzungen der Disziplin können folgende
Maßnahmen getroffen werden : Ermahnung, Verweis, öffentliche Rüge oder Ausschluss.
Bei Bekanntwerden einer aktiven Mitgliedschaft in verbotenen oder das Ansehen der NICB schädigender Parteien bzw.
Vereinigungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss.
Einspruch gegen Disziplinarmaßnahmen kann innerhalb eines Monats beim Direktor der NICB erfolgen.

07.
In Zusammenarbeit mit dem DAKfCBNF hat die Direktion der NICB eine Möglichkeit geschaffen, allen Mitgliedern
ein international erkennbares Funkrufzeichen zu zuweisen. Dieses sind „
Rufzeichen für CB - Funkstellen gemäß der Verfügung 3140-1A 3552-1/5 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 06.04.1995“.
Der NICB spezifische Charakter unserer Rufzeichen bleibt durch die Reservierung einer bestimmten Rufzeichengruppe
erhalten. Um diesen spezifischen Charakter zu garantieren, ist es erforderlich, die Originale der Rufzeichenausweise
des DAKfCBNF bei der Direktion der NICB einzubehalten. An unsere Mitglieder wird weiterhin der bisher übliche NICB-
Mitgliedsausweis mit dem entsprechenden Rufzeichen ausgegeben.

08. 
Der NICB Direktion mitgeteilte persönliche Daten werden ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft im NICB
und der damit zusammenhängenden Beantragung eines Rufzeichens über den DAKfCBNF genutzt. Innerhalb der NICB
sind diese Daten nur den Direktionsmitgliedern zugänglich. Bei Austritt oder Ausschluss aus der NICB werden alle per-
sönlichen Daten des betreffenden Mitgliedes aus der Mitgliederliste sowie der Rufzeichenliste des DAKfCBNF gestrichen.
Der betreffende Funkfreund ist nach Beendung seiner Mitgliedschaft nicht mehr berechtigt, das ihm über die
NICB zugeteilte Rufzeichen des DAKfCBNF zu benutzen !

09.
Änderungen an dieser Satzung erfolgen durch die NICB-Direktion und treten erst nach einer öffentlichen Bekanntgabe sowie der Zustimmung durch die Mitgliedschaft in Kraft .
Als öffentliche Bekanntgabe gilt auch die Veröffentlichung auf der Homepage und die Zustimmung gilt als erteilt, sofern nicht innerhalbv eines Monats Widerspruch eingelegt wurde.

10.
Im Falle einer unwiderruflichen Auflösung der Nationalen Interessengruppe für Funkkommunikation wird das Ver-
einseigentum in geeigneter Form veräußert. Das gesamte finanzielle Vermögen der NICB wird anschließend an das
Michaelwerk Kröpelin, in 18236 Kröpelin, Am Stadtbach 01, in Form einer Spende übergeben.

10a.

Über eine eventuelle Auflösung der NICB-Deutschland entscheiden ausschließlich deren Gründungsmitglieder oder durch diese berechtigte Personen. Die Berechtigung dazu hat in schriftlicher Form zu erfolgen.


Direktor der NICB
Sylvio Schulze (DG5SUX)



NICB-Leitung

(Stand: 26.01.2023)


Direktor: Sylvio (DG5SUX)

Interessengruppen CEO: Jürgen (DNI 400)

Verwaltung & Öffentlichkeitsarbeit: Martin (DL4MTR) - Mitgliederverwaltung / Homepage

Schriftführer & Rechtsvertreter: Sven (DNI 431) - Schriftverkehr / Rechtsangelegenheiten

Technische Hilfe & Finanzen: Jürgen (DL4JR) - Hilfeleistung PC und Funk / Finanzverwaltung